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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

 

Barbara Ceccarelli GmbH
Eija 105 A
3914 Blatten bei Naters
Schweiz

 

Stand: 14. September 2026

§ 1 Geltungsbereich & Grundlagen

 

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1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen («AGB») regeln die vertraglichen Beziehungen zwischen der Barbara Ceccarelli GmbH, Eija 105 A, 3914 Blatten bei Naters, Schweiz («Anbieterin»), und ihren Kunden («Kunde»), soweit im Einzelfall keine abweichende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde.

 

1.2 Diese AGB gelten für sämtliche von der Anbieterin erbrachten Dienstleistungen, insbesondere in den Bereichen Executive Sparring, Coaching, Mentoring, Leadership- und Managementberatung, Unternehmens- und Organisationsberatung, Trainings, Aus- und Weiterbildungen, Seminare, Workshops, Outdoor-Coachings, Veranstaltungen und Speaker-Einsätze sowie für damit zusammenhängende Dienstleistungen.

 

1.3 Die AGB gelten sowohl gegenüber natürlichen als auch gegenüber juristischen Personen sowie gegenüber Unternehmen, Organisationen, Institutionen und öffentlich-rechtlichen Körperschaften, soweit keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen oder besondere vertragliche Regelungen entgegenstehen.

 

1.4 Die AGB bilden einen integrierenden Bestandteil des jeweiligen Vertragsverhältnisses. Der Kunde erhält vor Vertragsabschluss die Möglichkeit, die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden AGB einzusehen und zur Kenntnis zu nehmen. Mit Annahme der Offerte, Unterzeichnung des Dienstleistungsvertrags oder einer anderweitigen ausdrücklichen Zustimmung erklärt sich der Kunde mit deren Geltung einverstanden.

 

1.5 Die konkreten Leistungen, der Leistungsumfang, die Vertragsdauer, die Vergütung sowie allfällige besondere Bedingungen ergeben sich aus der jeweiligen Offerte, Auftragsbestätigung oder dem individuellen Dienstleistungsvertrag.

 

1.6 Bei Widersprüchen zwischen diesen AGB und einer individuell schriftlich vereinbarten Regelung gehen die Bestimmungen des individuellen Dienstleistungsvertrags beziehungsweise der angenommenen Offerte diesen AGB vor.

 

1.7 Abweichende oder entgegenstehende Geschäfts- oder Vertragsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, sofern die Anbieterin deren Geltung nicht ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

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§ 2 Angebot und Vertragsschluss

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2.1 Angebote und Offerten der Anbieterin sind während der darin angegebenen Annahmefrist verbindlich. Sofern in der jeweiligen Offerte keine andere Frist angegeben ist, beträgt die Annahmefrist sieben Kalendertage ab Ausstellungsdatum. Nach Ablauf dieser Frist ist die Anbieterin nicht mehr an die Offerte gebunden.

 

2.2 Der Vertrag kommt zustande, sobald der Kunde die Offerte oder den individuellen Dienstleistungsvertrag innerhalb der Annahmefrist annimmt und die Annahme der Anbieterin zugeht. Die Annahme kann insbesondere durch Unterzeichnung, elektronische Bestätigung oder ausdrückliche Bestätigung per E-Mail erfolgen, soweit in der Offerte oder im Dienstleistungsvertrag keine besondere Form vereinbart wurde.

 

2.3 Änderungen, Ergänzungen oder Vorbehalte des Kunden gegenüber einer Offerte gelten nicht als Annahme der ursprünglichen Offerte, sondern als Antrag auf Änderung. Ein Vertrag mit den geänderten Bedingungen kommt erst zustande, wenn die Anbieterin diesen ausdrücklich zustimmt.

 

2.4 Massgebend für Inhalt und Umfang des Vertrags sind die individuell vereinbarten Vertragsunterlagen sowie diese AGB. Bei Widersprüchen gilt die in § 1 festgelegte Rangfolge.

 

2.5 Angaben zu Dienstleistungen, Programmen, Methoden, Preisen oder möglichen Ergebnissen auf Websites, in sozialen Medien, Präsentationen, Broschüren, Videos, Webinaren, Werbeanzeigen oder sonstigen Informations- und Marketingunterlagen dienen der allgemeinen Information und stellen, sofern nicht ausdrücklich als verbindliche Offerte bezeichnet, kein verbindliches Vertragsangebot dar.

 

2.6 Individuell erstellte Konzepte, Analysen, Präsentationen, Projektentwürfe und Offerten bleiben bis zum Vertragsschluss Eigentum der Anbieterin und dürfen ohne deren vorherige Zustimmung weder ganz noch teilweise vervielfältigt, weitergegeben, veröffentlicht oder für eigene oder fremde Zwecke verwendet werden, soweit keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen entgegenstehen.

 

2.7 Die Anbieterin ist berechtigt, Anfragen oder Aufträge ohne Angabe von Gründen abzulehnen, solange noch kein Vertrag zustande gekommen ist.

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§ 3 Gegenstand und Umfang der Dienstleistung

 

3.1 Die Anbieterin erbringt professionelle Beratungs-, Sparring-, Coaching-, Mentoring-, Trainings- und Entwicklungsleistungen für Unternehmer, Geschäftsführer, Führungskräfte, Unternehmen, Organisationen und Institutionen.

 

Das Leistungsspektrum umfasst insbesondere Executive Sparring, Unternehmer- und Unternehmensberatung, Leadership- und Managementberatung, Organisations- und Teamentwicklung, Persönlichkeits- und Führungskräfteentwicklung, Kommunikation und Konfliktklärung, Entscheidungs- und Problemlösungsprozesse, Strategie-, Struktur- und Prozessentwicklung, Trainings, Aus- und Weiterbildungen, Seminare, Workshops, Outdoor-Coachings, pferdegestützte Formate sowie Vortrags- und Speaker-Einsätze.

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3.2 Gegenstand, Zielsetzung, Umfang, Dauer und Form der konkret geschuldeten Leistungen ergeben sich ausschliesslich aus der jeweiligen angenommenen Offerte, Auftragsbestätigung oder dem individuellen Dienstleistungsvertrag. Nicht ausdrücklich vereinbarte Leistungen sind nicht geschuldet.

 

3.3 Die Anbieterin erbringt ihre Leistungen auf Grundlage der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung verfügbaren Informationen sowie der vom Kunden zur Verfügung gestellten Angaben und Unterlagen. Die Anbieterin ist grundsätzlich nicht verpflichtet, die vom Kunden zur Verfügung gestellten Informationen und Unterlagen auf deren Vollständigkeit oder Richtigkeit zu überprüfen, sofern eine solche Prüfung nicht ausdrücklich Bestandteil des vereinbarten Leistungsumfangs ist.

 

3.4 Die Leistungen der Anbieterin dienen insbesondere der Analyse, Reflexion, Entwicklung von Handlungsoptionen, Entscheidungsunterstützung sowie der persönlichen, führungsbezogenen, organisatorischen und unternehmerischen Weiterentwicklung des Kunden.

 

Sämtliche Entscheidungen sowie die Auswahl, Umsetzung und Kontrolle daraus abgeleiteter Massnahmen verbleiben in der Verantwortung des Kunden beziehungsweise der hierfür zuständigen Personen und Organe.

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3.5 Soweit nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, übernimmt die Anbieterin weder operative Geschäftsführungs-, Arbeitgeber- oder Organfunktionen noch Entscheidungs-, Weisungs-, Kontroll- oder Vertretungsbefugnisse innerhalb des Unternehmens oder der Organisation des Kunden.

 

3.6 Die Anbieterin schuldet die fachgerechte Erbringung der individuell vereinbarten Dienstleistungen, jedoch keinen bestimmten persönlichen, wirtschaftlichen, finanziellen, organisatorischen oder unternehmerischen Erfolg. Insbesondere stellen Einschätzungen, Empfehlungen, Prognosen, Strategien, Handlungsoptionen oder Zielsetzungen keine Garantie für das Eintreten eines bestimmten Ergebnisses dar.

 

3.7 Die Leistungen der Anbieterin stellen, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart und die entsprechenden fachlichen und rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind, keine Rechts-, Steuer-, Revisions-, Anlage- oder sonstige bewilligungs- oder zulassungspflichtige Fachberatung dar. Ebenso ersetzen Coaching-, Mentoring- und Entwicklungsleistungen keine medizinische, psychiatrische oder psychotherapeutische Diagnose oder Behandlung.

 

3.8 Sofern Leistungen für Feuerwehren, Behörden, öffentlich-rechtliche Körperschaften oder andere sicherheitsrelevante Organisationen erbracht werden, beschränken sich diese – soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart – auf führungsbezogene, kommunikative, organisatorische, personelle und systemische Fragestellungen. Einsatztechnische, einsatztaktische oder fachspezifische Instruktionen sind nicht Bestandteil der Leistung.

 

3.9 Die Anbieterin ist berechtigt, zur Erfüllung einzelner Leistungen geeignete Mitarbeitende, externe Fachpersonen, Kooperationspartner oder sonstige Hilfspersonen beizuziehen, sofern die persönliche Leistungserbringung durch Barbara Ceccarelli nicht ausdrücklich als wesentlicher Vertragsbestandteil vereinbart wurde.

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§ 4 Leistungsbegrenzung

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4.1 Die Leistungspflicht der Anbieterin beschränkt sich auf die in der jeweiligen Offerte, Auftragsbestätigung oder im individuellen Dienstleistungsvertrag ausdrücklich vereinbarten Leistungen. Eine darüber hinausgehende Leistungspflicht besteht nicht.

 

4.2 Beratungen, Analysen, Empfehlungen, Konzepte, Strategien und Handlungsoptionen beinhalten keine Verpflichtung der Anbieterin zu deren operativer Umsetzung, Begleitung oder Kontrolle, sofern dies nicht ausdrücklich als Bestandteil des Mandats vereinbart wurde.

 

4.3 Leistungen, die ausserhalb des vereinbarten Leistungsumfangs liegen oder aufgrund nachträglicher Wünsche, zusätzlicher Anforderungen oder veränderter Rahmenbedingungen des Kunden erforderlich werden, gelten als Zusatzleistungen. Diese bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und können von der Anbieterin zusätzlich in Rechnung gestellt werden.

 

4.4 Erkennt die Anbieterin während der Zusammenarbeit, dass für bestimmte Fragestellungen besondere fachliche, rechtliche, steuerliche, medizinische, psychologische, technische oder sonstige Spezialkenntnisse erforderlich sind, kann sie dem Kunden empfehlen, hierfür entsprechend qualifizierte Fachpersonen beizuziehen.

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4.5 Soweit externe Fachpersonen, Kooperationspartner oder sonstige Dritte vom Kunden direkt beauftragt werden, entsteht das entsprechende Vertragsverhältnis ausschliesslich zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Dritten. Die Anbieterin übernimmt keine Verantwortung für die von solchen Dritten erbrachten Leistungen, soweit gesetzlich zulässig.

 

4.6 Empfehlungen der Anbieterin zum Beizug bestimmter externer Fachpersonen oder Dienstleister stellen, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, keine Garantie für deren Leistung, Eignung oder einen bestimmten Erfolg dar.

 

4.7 Veränderungen der tatsächlichen, wirtschaftlichen, personellen, organisatorischen oder rechtlichen Rahmenbedingungen während der Vertragsdauer führen nicht automatisch zu einer Erweiterung oder Anpassung des vereinbarten Leistungsumfangs. Erforderliche Anpassungen werden zwischen den Parteien gesondert vereinbart.

 

4.8 Die Anbieterin ist nicht verpflichtet, ausserhalb des vereinbarten Leistungsumfangs fortlaufend zu überwachen, ob sich rechtliche, regulatorische, wirtschaftliche, technische oder sonstige Rahmenbedingungen verändern, die Auswirkungen auf Entscheidungen oder Massnahmen des Kunden haben könnten.

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4.9 Gegenstand der vertraglichen Verpflichtung der Anbieterin ist die sorgfältige und fachgerechte Erbringung der jeweils vereinbarten Leistungen, nicht die Herbeiführung eines bestimmten persönlichen, beruflichen, unternehmerischen, wirtschaftlichen, finanziellen, organisatorischen, führungsbezogenen oder sonstigen Erfolgs.

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Der Erfolg einer Beratung, eines Coachings, eines Sparrings, eines Trainings, einer Masterclass, eines Programms oder einer sonstigen Leistung hängt insbesondere von der individuellen Ausgangslage, den Entscheidungen, der Mitwirkung, der Umsetzung sowie weiteren Umständen im Verantwortungs- und Einflussbereich des Kunden ab.

Soweit nicht ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, übernimmt die Anbieterin daher keine Garantie für das Erreichen bestimmter Ergebnisse, Umsätze, Gewinne, Einsparungen, Leistungssteigerungen, Veränderungen oder sonstiger Zielsetzungen.

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§ 5 Leistungserbringung und Leistungsänderungen

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5.1 Die Anbieterin verpflichtet sich, die vereinbarten Dienstleistungen sorgfältig, fachgerecht und nach bestem Wissen und Gewissen zu erbringen. Massgebend sind der individuell vereinbarte Leistungsumfang sowie die zum Zeitpunkt der Leistungserbringung bekannten und für das Mandat relevanten Umstände.

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5.2 Die Art der Leistungserbringung, insbesondere Methodik, Ablauf, Reihenfolge, organisatorische Gestaltung, eingesetzte Arbeitsmittel, technische Systeme und Plattformen, liegt im fachlichen und unternehmerischen Ermessen der Anbieterin, soweit im individuellen Vertrag keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde und der vereinbarte Vertragszweck sowie der wesentliche Charakter der geschuldeten Leistung dadurch nicht beeinträchtigt werden.

 

5.3 Die Leistungen können – abhängig von der jeweiligen Vereinbarung – persönlich vor Ort, online, telefonisch, schriftlich, digital, in Einzel- oder Gruppenformaten, über digitale Lern- und Kommunikationsplattformen sowie in anderen für die Leistungserbringung geeigneten Formen erbracht werden.

 

5.4 Die Anbieterin ist berechtigt, aus sachlichen, fachlichen, organisatorischen, technischen oder betrieblichen Gründen angemessene Änderungen an der Durchführung einer Leistung vorzunehmen. Dies kann insbesondere Änderungen von Terminen, zeitlicher Reihenfolge, Ablauf, Format, Veranstaltungs- oder Durchführungsort, einzelnen Inhalten, Methoden, technischen Plattformen, eingesetzten Systemen sowie – soweit die persönliche Leistungserbringung durch Barbara Ceccarelli nicht ausdrücklich als wesentlicher Vertragsbestandteil vereinbart wurde – den Einsatz oder Wechsel geeigneter Mitarbeitender, Fachpersonen, Coaches, Referenten, Kooperationspartner oder sonstiger Hilfspersonen umfassen.

Voraussetzung ist, dass der Gesamtcharakter, der vereinbarte Vertragszweck und der wirtschaftliche Wert der geschuldeten Leistung im Wesentlichen erhalten bleiben und die Änderung für den Kunden unter Berücksichtigung der beiderseitigen Interessen zumutbar ist.

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Zwingende gesetzliche Rechte des Kunden sowie ausdrücklich individuell vereinbarte Rechte bleiben vorbehalten.

 

5.5 Wesentliche Änderungen des vereinbarten Leistungsumfangs, der Vertragsdauer oder der Vergütung bedürfen einer Vereinbarung zwischen den Parteien. Führt eine vom Kunden gewünschte Änderung zu zusätzlichem Aufwand, zusätzlichen Leistungen oder einer Veränderung der zeitlichen Planung, ist die Anbieterin berechtigt, die Vergütung, den Leistungsumfang und die Termine entsprechend neu zu vereinbaren.

 

5.6 Verzögerungen oder zusätzlicher Aufwand, die aufgrund verspäteter, unvollständiger oder fehlerhafter Informationen, fehlender Mitwirkung, verzögerter Entscheidungen oder sonstiger vom Kunden zu vertretender Umstände entstehen, gehen nicht zulasten der Anbieterin. Daraus resultierende zusätzliche Leistungen oder Aufwendungen können gesondert vereinbart und verrechnet werden.

 

5.7 Vereinbarte Termine und Zeitpläne beruhen auf den bei Vertragsabschluss bekannten Rahmenbedingungen. Soweit nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart, gelten Projekt-, Meilenstein- und Durchführungstermine als Planungsgrundlage. Erforderliche Anpassungen werden dem Kunden möglichst frühzeitig mitgeteilt.

 

5.8 Ist die Anbieterin aufgrund von Krankheit, Unfall, höherer Gewalt oder anderen von ihr nicht zu vertretenden Umständen vorübergehend an der Leistungserbringung gehindert, ist sie berechtigt, betroffene Termine oder Leistungen auf einen angemessenen Ersatztermin zu verschieben. Weitergehende Regelungen zu höherer Gewalt und Leistungshindernissen bleiben vorbehalten.

 

5.9 Die Anbieterin kann zur Erbringung der vereinbarten Leistungen geeignete Mitarbeitende, externe Fachpersonen, Kooperationspartner oder Hilfspersonen beiziehen, soweit die persönliche Leistungserbringung durch Barbara Ceccarelli nicht ausdrücklich als wesentlicher Bestandteil der vereinbarten Leistung festgelegt wurde.

 

5.10 Soweit eine vereinbarte Leistung aufgrund veränderter tatsächlicher, organisatorischer, technischer, rechtlicher oder sonstiger Rahmenbedingungen in der ursprünglich vorgesehenen Form nicht oder nur mit unverhältnismässigem Aufwand erbracht werden kann, stimmen sich die Parteien über eine sachgerechte Anpassung der Leistungserbringung ab.

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§ 5a Digitale Leistungen, Plattformen und technische Voraussetzungen

 

5a.1 Soweit Leistungen der Anbieterin ganz oder teilweise digital erbracht oder digitale Inhalte, Lernbereiche, Mitgliederbereiche, Kommunikationsplattformen, Video- oder Audiodateien, Dokumente, Workbooks, Aufzeichnungen oder sonstige digitale Ressourcen zur Verfügung gestellt werden, gelten ergänzend die Bestimmungen dieses Paragraphen.

 

5a.2 Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, die für die Nutzung digitaler Leistungen erforderlichen technischen Voraussetzungen zu schaffen und während der Nutzungsdauer aufrechtzuerhalten. Hierzu gehören insbesondere eine ausreichende und stabile Internetverbindung, geeignete und kompatible Endgeräte, aktuelle Software, erforderliche Browser, funktionsfähige Kommunikationsmittel sowie gegebenenfalls die Einrichtung der für die Nutzung erforderlichen Benutzerkonten.

 

5a.3 Technische Probleme, Störungen oder Einschränkungen, die aus dem Verantwortungsbereich des Kunden stammen, insbesondere aufgrund ungeeigneter Endgeräte, unzureichender Internetverbindung, veralteter Software, fehlerhafter Einstellungen oder vom Kunden verwendeter Drittsysteme, begründen grundsätzlich keinen Anspruch auf Nachholung, Ersatzleistung, Verlängerung der Vertrags- oder Zugriffsdauer, Preisreduktion oder Rückerstattung, soweit die Anbieterin die vereinbarte Leistung ordnungsgemäss zur Verfügung gestellt hat und keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen entgegenstehen.

 

5a.4 Die Anbieterin gewährleistet keine jederzeitige und vollständig unterbrechungsfreie Verfügbarkeit von Websites, Lernplattformen, Mitgliederbereichen, Videokonferenzsystemen, Kommunikationsdiensten, Cloud-Diensten oder sonstigen technischen Systemen. Vorübergehende Einschränkungen können insbesondere aufgrund von Wartungsarbeiten, Sicherheitsmassnahmen, Updates, technischen Störungen, Ausfällen von Telekommunikations- oder Internetdiensten oder Störungen bei externen Dienstleistern auftreten.

 

5a.5 Vorübergehende technische Einschränkungen oder Unterbrechungen begründen grundsätzlich keinen Anspruch auf Kündigung, Rücktritt, Ersatzleistung, Verlängerung oder vollständige beziehungsweise teilweise Rückerstattung, sofern die wesentlichen vereinbarten Leistungen weiterhin erbracht werden können oder die Anbieterin innerhalb angemessener Frist eine zumutbare alternative Bereitstellung oder Nachholung ermöglicht. Zwingende gesetzliche Rechte bleiben vorbehalten.

 

5a.6 Die Anbieterin ist berechtigt, die für die Leistungserbringung eingesetzten technischen Plattformen, Lernsysteme, Kommunikationssysteme, Softwarelösungen, Dienstleister, Zugangsmethoden und sonstigen technischen Infrastrukturen zu ändern oder zu ersetzen, sofern der Zugang zu den wesentlichen vereinbarten Leistungen dadurch nicht wesentlich beeinträchtigt wird und die Änderung für den Kunden zumutbar ist.

 

5a.7 Soweit dem Kunden persönliche Zugangsdaten, Benutzerkonten oder Teilnahmeberechtigungen zur Verfügung gestellt werden, sind diese ausschliesslich für den jeweiligen Kunden beziehungsweise die ausdrücklich berechtigte Person bestimmt. Zugangsdaten dürfen nicht an unberechtigte Dritte weitergegeben und persönliche Benutzerkonten nicht gemeinsam mit anderen Personen genutzt werden.

 

5a.8 Der Kunde hat Zugangsdaten angemessen vor dem Zugriff unberechtigter Dritter zu schützen. Besteht der Verdacht einer unberechtigten Nutzung oder eines Verlusts von Zugangsdaten, ist die Anbieterin unverzüglich zu informieren.

 

5a.9 Bei einem erheblichen oder wiederholten Verstoss gegen die Bestimmungen über Zugang, Nutzung oder Weitergabe ist die Anbieterin berechtigt, den betreffenden Zugang vorübergehend zu sperren oder, soweit dies unter Berücksichtigung der Schwere des Verstosses und der beiderseitigen Interessen angemessen ist, dauerhaft zu entziehen. Weitergehende gesetzliche und vertragliche Rechte bleiben vorbehalten.

 

5a.10 Die Dauer des Zugangs zu digitalen Inhalten, Lernplattformen oder Mitgliederbereichen ergibt sich aus der jeweiligen Offerte, Leistungsbeschreibung, Auftragsbestätigung oder individuellen Vereinbarung. Soweit keine dauerhafte Nutzung ausdrücklich zugesichert wurde, entsteht aus der Bereitstellung digitaler Inhalte kein Anspruch auf zeitlich unbegrenzten Zugang.

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§ 6 Mitwirkungs- und Informationspflicht des Kunden

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6.1 Der Kunde verpflichtet sich, im für die ordnungsgemässe Durchführung des Mandats erforderlichen Umfang aktiv, rechtzeitig und in angemessener Weise an der Leistungserbringung mitzuwirken.

 

6.2 Der Kunde stellt der Anbieterin sämtliche für die Durchführung des Mandats erforderlichen Informationen, Unterlagen, Daten und Auskünfte rechtzeitig, vollständig und nach bestem Wissen richtig zur Verfügung. Er informiert die Anbieterin unverzüglich über wesentliche Änderungen oder Umstände, die für die Leistungserbringung oder die Beurteilung einer Fragestellung relevant sein können.

 

6.3 Die Anbieterin darf grundsätzlich auf die Richtigkeit und Vollständigkeit der vom Kunden oder von dessen Mitarbeitenden, Organen, Beauftragten oder sonstigen autorisierten Personen zur Verfügung gestellten Informationen und Unterlagen vertrauen, soweit keine offensichtlichen Unstimmigkeiten bestehen oder eine Überprüfung ausdrücklich Bestandteil des vereinbarten Leistungsumfangs ist.

 

6.4 Der Kunde stellt sicher, dass die für die Durchführung des Mandats erforderlichen internen Ansprechpartner, Entscheidungsträger, Mitarbeitenden und sonstigen Beteiligten im vereinbarten Umfang verfügbar sind und erforderliche Entscheidungen, Freigaben und Rückmeldungen rechtzeitig erfolgen.

 

6.5 Soweit für die Leistungserbringung erforderlich, schafft der Kunde die notwendigen organisatorischen, technischen und tatsächlichen Voraussetzungen und stellt insbesondere vereinbarte Zugänge, Räumlichkeiten, Systeme, Unterlagen oder sonstige Ressourcen rechtzeitig zur Verfügung.

 

6.6 Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass er zur Weitergabe der der Anbieterin zur Verfügung gestellten Informationen, Unterlagen und personenbezogenen Daten berechtigt ist und dabei die anwendbaren gesetzlichen, vertraglichen und internen Vorgaben einhält.

 

6.7 Erkennt der Kunde Fehler, Unklarheiten oder wesentliche Veränderungen in den von ihm bereitgestellten Informationen oder Grundlagen, hat er die Anbieterin unverzüglich darüber zu informieren.

 

6.8 Verzögerungen, Mehraufwand oder Einschränkungen der Leistungserbringung, die aufgrund einer verspäteten, unvollständigen oder unterlassenen Mitwirkung des Kunden entstehen, verlängern vereinbarte Fristen und Termine in angemessenem Umfang, soweit die Verzögerung hierauf zurückzuführen ist. Daraus entstehende zusätzliche Leistungen und Aufwendungen können nach vorgängiger Abstimmung zusätzlich verrechnet werden.

 

6.9 Eine fehlende oder unzureichende Mitwirkung des Kunden entbindet diesen grundsätzlich nicht von seinen vertraglichen Zahlungspflichten, soweit die Anbieterin zur Leistungserbringung bereit und in der Lage war und die Leistung aufgrund eines vom Kunden zu vertretenden Umstands nicht oder nicht vollständig erbracht werden konnte. Zwingende gesetzliche Ansprüche des Kunden bleiben vorbehalten.

 

6.10 Der Kunde verpflichtet sich zu einem respektvollen, professionellen und die Zusammenarbeit nicht beeinträchtigenden Verhalten gegenüber der Anbieterin, deren Mitarbeitenden, Hilfspersonen sowie anderen Teilnehmenden. Bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstössen kann die Anbieterin nach vorgängiger Abmahnung angemessene Massnahmen bis hin zum Ausschluss von einzelnen Veranstaltungen oder Programmbestandteilen treffen. Bei besonders schwerwiegenden Verstössen kann eine vorgängige Abmahnung entfallen. Weitergehende vertragliche und gesetzliche Rechte bleiben vorbehalten.

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§ 7 Eigenverantwortung und unternehmerische Entscheidungen

 

7.1 Die Dienstleistungen der Anbieterin dienen insbesondere der Analyse, Reflexion, Entscheidungsunterstützung sowie der Entwicklung von Strategien, Handlungsoptionen, Führungs-, Organisations- und Entwicklungsmassnahmen. Die Anbieterin kann hierzu Einschätzungen, Empfehlungen und Handlungsoptionen aussprechen.

 

7.2 Sämtliche unternehmerischen, strategischen, finanziellen, personellen, organisatorischen und sonstigen Entscheidungen werden vom Kunden beziehungsweise von den hierfür zuständigen Personen oder Organen in eigener Verantwortung getroffen. Die Entscheidungsbefugnis und Entscheidungsverantwortung verbleiben jederzeit beim Kunden, soweit nicht ausdrücklich schriftlich eine andere Funktion oder Verantwortung der Anbieterin vereinbart wurde.

 

7.3 Der Kunde entscheidet eigenverantwortlich, ob und in welchem Umfang Empfehlungen, Strategien, Konzepte oder Handlungsoptionen der Anbieterin umgesetzt werden. Er trägt die Verantwortung für die konkrete Umsetzung, Steuerung und Kontrolle der daraus resultierenden Massnahmen, soweit diese Aufgaben nicht ausdrücklich Bestandteil des vereinbarten Leistungsumfangs sind.

 

7.4 Vor Entscheidungen oder Massnahmen mit rechtlichen, steuerlichen, finanziellen, regulatorischen, medizinischen, sicherheitsrelevanten oder sonstigen spezialisierten Auswirkungen ist der Kunde dafür verantwortlich, erforderlichenfalls entsprechend qualifizierte Fachpersonen beizuziehen und die jeweiligen Auswirkungen fachlich prüfen zu lassen.

 

7.5 Die Anbieterin übernimmt durch ihre Beratungs-, Sparring-, Coaching-, Mentoring- oder Trainingsleistungen keine Organ-, Geschäftsführungs-, Arbeitgeber-, Aufsichts-, Kontroll- oder Vertretungsfunktion des Kunden, sofern eine solche Funktion nicht ausdrücklich und gesondert schriftlich vereinbart wurde.

 

7.6 Insbesondere begründen Empfehlungen oder Stellungnahmen der Anbieterin zu Personal-, Führungs-, Organisations- oder Strategiefragen keine Entscheidungs- oder Arbeitgeberfunktion der Anbieterin. Entscheidungen über insbesondere Einstellung, Beförderung, Versetzung, Abmahnung, Freistellung oder Beendigung von Arbeitsverhältnissen verbleiben ausschliesslich beim Kunden beziehungsweise bei den hierfür zuständigen Personen oder Organen.

 

7.7 Der Kunde ist dafür verantwortlich, bei der Umsetzung von Entscheidungen und Massnahmen die für ihn geltenden gesetzlichen, regulatorischen, vertraglichen, behördlichen, sicherheitsrelevanten und internen Vorgaben einzuhalten.

 

7.8 Einschätzungen, Empfehlungen, Prognosen, Strategien und Handlungsoptionen der Anbieterin beruhen auf den zum jeweiligen Zeitpunkt verfügbaren Informationen und Rahmenbedingungen. Sie stellen keine Garantie für einen bestimmten persönlichen, wirtschaftlichen, finanziellen, personellen oder unternehmerischen Erfolg dar.

 

7.9 Die Eigenverantwortung des Kunden lässt die Verpflichtung der Anbieterin zur sorgfältigen und fachgerechten Erbringung der vertraglich vereinbarten Dienstleistungen unberührt.

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§ 8 Termine, Verschiebungen und No-Shows

 

8.1 Individuell vereinbarte Termine sind für beide Parteien verbindlich. Die Anbieterin reserviert für vereinbarte Termine entsprechende zeitliche und personelle Kapazitäten.

 

8.2 Der Kunde kann einen individuell vereinbarten Termin bis spätestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin ohne zusätzliche Kosten verschieben, sofern im individuellen Vertrag oder in der jeweiligen Offerte keine abweichende Regelung vereinbart wurde. Die Verschiebung hat über den vereinbarten Kommunikations- oder Buchungskanal zu erfolgen.

 

8.3 Terminabsagen oder Terminverschiebungen durch den Kunden, die weniger als 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin erfolgen, gelten grundsätzlich als bezogene Leistung und werden vollständig auf den vereinbarten Leistungsumfang angerechnet beziehungsweise, bei einzeln verrechneten Leistungen, vollständig verrechnet.

 

8.4 Erscheint der Kunde ohne vorgängige Mitteilung nicht zu einem vereinbarten Termin («No-Show»), gilt der Termin als vollständig bezogen. Ein Anspruch auf einen kostenlosen Ersatztermin oder eine Rückerstattung besteht grundsätzlich nicht.

 

8.5 Bei verspätetem Erscheinen des Kunden besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Verlängerung des vereinbarten Termins. Die Anbieterin kann den Termin im ursprünglich vorgesehenen Zeitrahmen durchführen und beenden. Eine Verlängerung ist möglich, sofern die zeitlichen Kapazitäten der Anbieterin dies zulassen; ein Anspruch darauf besteht nicht.

 

8.6 Bei nachgewiesenen aussergewöhnlichen Umständen, die der Kunde nicht zu vertreten hat und die eine rechtzeitige Absage objektiv erheblich erschweren oder verunmöglichen, kann die Anbieterin nach pflichtgemässem Ermessen eine abweichende Regelung treffen. Ein Anspruch hierauf besteht, soweit gesetzlich zulässig, nicht.

 

8.7 Für Gruppenprogramme, Seminare, Workshops, Trainings, Veranstaltungen und andere Leistungen mit festgelegten Durchführungsterminen besteht bei Nichtteilnahme oder vorzeitigem Abbruch durch den Kunden grundsätzlich kein Anspruch auf einen individuellen Ersatztermin, eine Wiederholung oder eine anteilige Rückerstattung, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde oder zwingende gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen.

 

8.8 Soweit Aufzeichnungen, Unterlagen oder andere Ersatzleistungen für einen versäumten Gruppen- oder Veranstaltungstermin zur Verfügung gestellt werden, erfolgt dies entsprechend dem vereinbarten Leistungsumfang. Daraus entsteht kein Anspruch auf zusätzliche individuelle Betreuung oder Wiederholung der versäumten Leistung.

 

8.9 Muss ein Termin aus Gründen verschoben werden, welche die Anbieterin zu vertreten hat, wird dem Kunden ein angemessener Ersatztermin angeboten. Die Verschiebung allein begründet grundsätzlich keinen Anspruch auf Schadenersatz oder Rückerstattung, sofern die vereinbarte Leistung innerhalb angemessener Frist nachgeholt werden kann.

 

8.10 Bei Krankheit, Unfall, höherer Gewalt oder sonstigen von der Anbieterin nicht zu vertretenden Umständen ist die Anbieterin berechtigt, betroffene Termine zu verschieben und innerhalb angemessener Frist Ersatztermine anzubieten. Die weitergehenden Bestimmungen zu höherer Gewalt und Leistungshindernissen bleiben vorbehalten.

 

8.11 Die Vereinbarung eines Ersatztermins oder die Verschiebung eines einzelnen Termins führt nicht automatisch zu einer Verlängerung der vereinbarten Gesamtdauer eines Programms oder Mandats. Eine Verlängerung bedarf einer entsprechenden Vereinbarung zwischen den Parteien.

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§ 9 Vergütung, Vorauszahlungen und Zahlungsverzug

 

9.1 Die Höhe der Vergütung sowie deren Zahlungsmodalitäten ergeben sich aus der jeweiligen Offerte, Auftragsbestätigung oder dem individuellen Dienstleistungsvertrag. Sämtliche Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF), sofern nicht ausdrücklich eine andere Währung vereinbart wurde. Eine allfällige gesetzlich geschuldete Mehrwertsteuer wird zusätzlich ausgewiesen, sofern sie nicht bereits ausdrücklich im vereinbarten Preis enthalten ist.

 

9.2 Die Anbieterin ist berechtigt, für ihre Leistungen Vorauszahlungen, Anzahlungen oder Teilzahlungen zu vereinbaren. Höhe und Fälligkeit ergeben sich aus der jeweiligen Offerte oder dem individuellen Dienstleistungsvertrag.

 

9.3 Sofern keine abweichende Zahlungsfrist vereinbart wurde, sind Rechnungen innerhalb von sieben Kalendertagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.

 

9.4 Bei vereinbarter Ratenzahlung bleiben die Gesamthöhe der vereinbarten Vergütung und die Verpflichtung zur vollständigen Bezahlung des vereinbarten Leistungsumfangs unberührt. Die Ratenzahlung stellt lediglich eine Vereinbarung über die zeitliche Erfüllung der Zahlungspflicht dar und begründet kein Recht auf eine monatliche oder abschnittsweise Kündigung des Vertrags.

 

9.5 Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Bestimmungen des Schweizer Obligationenrechts. Soweit die gesetzlichen Voraussetzungen des Verzugs erfüllt sind, schuldet der Kunde einen Verzugszins von 5 % pro Jahr, sofern nicht zwingendes Recht oder eine individuell vereinbarte zulässige Regelung etwas anderes vorsieht.

 

9.6 Befindet sich der Kunde mit einer fälligen Zahlung in Verzug, ist die Anbieterin berechtigt, ihm eine angemessene Nachfrist zur Zahlung anzusetzen.

 

9.7 Erfolgt die Zahlung auch innerhalb der angesetzten Nachfrist nicht, ist die Anbieterin – unter Vorbehalt zwingender gesetzlicher Bestimmungen – berechtigt, weitere Leistungen bis zur vollständigen Begleichung der fälligen Forderungen vorübergehend auszusetzen. Die vereinbarte Vertragsdauer verlängert sich durch eine solche vom Kunden verursachte Leistungssistierung nicht automatisch.

 

9.8 Durch eine berechtigte Sistierung der Leistungserbringung wegen Zahlungsverzugs wird die Zahlungspflicht des Kunden für die vertraglich vereinbarte Vergütung grundsätzlich nicht aufgehoben. Weitergehende gesetzliche und vertragliche Rechte der Anbieterin bleiben vorbehalten.

 

9.9 Bei vereinbarter Ratenzahlung kann die Anbieterin im Falle eines erheblichen Zahlungsverzugs mit mindestens zwei fälligen Raten oder eines trotz angemessener Nachfrist fortbestehenden Zahlungsverzugs die noch ausstehende Restvergütung vorzeitig fällig stellen, soweit dies im individuellen Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde und gesetzlich zulässig ist.

 

9.10 Vom Kunden gewünschte Zusatzleistungen, die nicht Bestandteil des ursprünglich vereinbarten Leistungsumfangs sind, werden gemäss gesonderter Vereinbarung zusätzlich vergütet.

 

9.11 Notwendige und vorgängig vereinbarte Auslagen und Drittkosten, insbesondere Reise-, Übernachtungs-, Raum-, Material- oder externe Dienstleistungskosten, können zusätzlich zur vereinbarten Vergütung in Rechnung gestellt werden, sofern sie nicht ausdrücklich im vereinbarten Preis enthalten sind.

 

9.12 Gesetzlich geschuldete Betreibungs-, Inkasso- oder sonstige Rechtsverfolgungskosten sowie ein nachweisbarer weitergehender Verzugsschaden bleiben im gesetzlich zulässigen Umfang vorbehalten.

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§ 10 Vertragsdauer und Vertragsbeendigung

 

10.1 Beginn und Dauer des Vertragsverhältnisses ergeben sich aus der jeweiligen Offerte, Auftragsbestätigung oder dem individuellen Dienstleistungsvertrag. Wird eine bestimmte Vertragsdauer vereinbart, ist diese für die Planung und Bereitstellung der vereinbarten Leistungen massgebend.

 

10.2 Soweit gesetzlich zulässig und keine abweichende individuelle Vereinbarung besteht, endet ein befristetes Vertragsverhältnis mit Ablauf der vereinbarten Vertragsdauer, ohne dass es einer Kündigung bedarf.

 

10.3 Die Anbieterin plant und reserviert für die vereinbarte Vertragsdauer entsprechende zeitliche, personelle und organisatorische Kapazitäten. Eine Nichtinanspruchnahme, Unterbrechung oder vorübergehende Nichtteilnahme durch den Kunden führt grundsätzlich weder zu einer automatischen Verlängerung der Vertragsdauer noch zu einer Reduktion der vereinbarten Vergütung, soweit keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen oder abweichenden Vereinbarungen entgegenstehen.

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10.3a Nimmt der Kunde beziehungsweise ein für ihn angemeldeter Teilnehmer an ordnungsgemäss angebotenen Terminen, Live-Calls, Gruppenveranstaltungen, Trainings, Workshops, Masterclasses, Coachings, Sparrings oder sonstigen vereinbarten Leistungsbestandteilen nicht oder nur teilweise teil, besteht grundsätzlich kein Anspruch auf individuelle Nachholung, Ersatztermin, Ersatzleistung, Verlängerung der Vertrags- oder Programmdauer oder anteilige Rückerstattung, sofern die Nichtteilnahme nicht von der Anbieterin zu vertreten ist.

Abweichende individuell vereinbarte Termin-, Umbuchungs- oder Stornierungsregelungen sowie zwingende gesetzliche Rechte bleiben vorbehalten.

 

10.4 Soweit das Vertragsverhältnis nach seiner rechtlichen Natur jederzeit kündbar oder widerrufbar ist, bleiben zwingende gesetzliche Kündigungs- und Widerrufsrechte, insbesondere nach Art. 404 OR, ausdrücklich vorbehalten.

 

10.5 Eine Vertragsbeendigung lässt Vergütungsansprüche für bis zum Zeitpunkt der Beendigung ordnungsgemäss erbrachte Leistungen sowie Ansprüche auf Ersatz von vereinbarten oder bereits angefallenen Auslagen und Drittkosten unberührt.

 

10.6 Erfolgt eine Kündigung oder ein Widerruf zu einem Zeitpunkt oder unter Umständen, welche nach den anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen als Beendigung zur Unzeit zu qualifizieren sind, bleiben allfällige Schadenersatzansprüche der betroffenen Partei ausdrücklich vorbehalten.

 

10.7 Das Recht beider Parteien zur Beendigung des Vertragsverhältnisses aus wichtigem Grund bleibt vorbehalten. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der kündigenden Partei unter Berücksichtigung sämtlicher Umstände die Fortsetzung der Zusammenarbeit nach Treu und Glauben nicht mehr zugemutet werden kann.

 

10.8 Ein wichtiger Grund auf Seiten der Anbieterin kann insbesondere bei schwerwiegenden oder wiederholten Vertragsverletzungen des Kunden, erheblichen oder wiederholten Zahlungsverzügen trotz angemessener Nachfrist, schwerwiegenden Verletzungen der Vertraulichkeit oder Schutz- und Nutzungsrechte sowie bei beleidigendem, bedrohendem, diskriminierendem oder sonst unzumutbarem Verhalten vorliegen.

 

10.9 Bei einer Vertragsbeendigung sind die bis zum Beendigungszeitpunkt entstandenen gegenseitigen Ansprüche abzurechnen. Weitergehende gesetzliche oder vertragliche Ansprüche bleiben vorbehalten.

 

10.10 Eine automatische Verlängerung eines Vertrags erfolgt nur, wenn dies in der jeweiligen Offerte oder im individuellen Dienstleistungsvertrag ausdrücklich vereinbart wurde. In diesem Fall werden Verlängerungsdauer und Kündigungsfrist dort ausdrücklich festgelegt.

 

10.11 Kündigungen und Erklärungen über die Beendigung des Vertragsverhältnisses haben in Textform, insbesondere per E-Mail, zu erfolgen, soweit nicht gesetzlich oder individuell eine strengere Form vorgeschrieben beziehungsweise vereinbart wurde.

 

10.12 Bestimmungen, die ihrer Natur nach über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus fortgelten sollen, insbesondere Regelungen über Vertraulichkeit, Datenschutz, Schutz- und Nutzungsrechte, offene Vergütungsansprüche und Haftung, bleiben auch nach Vertragsbeendigung im jeweils anwendbaren Umfang bestehen.

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§ 11 Ausfall, höhere Gewalt und Leistungshindernisse

 

11.1 Kann eine vereinbarte Leistung aufgrund eines Ereignisses, das ausserhalb des zumutbaren Einflussbereichs der betroffenen Partei liegt und trotz angemessener Sorgfalt nicht verhindert werden kann, vorübergehend nicht oder nicht wie vereinbart erbracht werden, gelten die nachfolgenden Bestimmungen.

 

11.2 Als solche Ereignisse kommen insbesondere Naturereignisse und Naturkatastrophen, extreme Witterungsverhältnisse, behördliche Anordnungen, Epidemien oder Pandemien, Krieg, Unruhen, Streiks, erhebliche Störungen der Verkehrs- oder Energieinfrastruktur, länger dauernde Ausfälle wesentlicher Kommunikations- oder IT-Systeme sowie vergleichbare unvorhersehbare und nicht zumutbar beherrschbare Ereignisse in Betracht.

 

11.3 Bei Feuerwehren, Behörden, Einsatzorganisationen oder vergleichbaren Institutionen gelten insbesondere unvorhersehbare Einsatzlagen, behördlich angeordnete Einsatzbereitschaften oder andere ausserordentliche Ereignisse, welche die vereinbarte Leistungserbringung objektiv verhindern oder wesentlich beeinträchtigen, als mögliche Leistungshindernisse im Sinne dieser Bestimmung.

 

11.4 Die von einem solchen Ereignis betroffene Partei informiert die andere Partei so früh wie unter den gegebenen Umständen zumutbar über das Leistungshindernis und dessen voraussichtliche Auswirkungen auf die vereinbarte Leistungserbringung.

 

11.5 Ist die Leistungserbringung lediglich vorübergehend verhindert, wird die betroffene Leistung grundsätzlich auf einen angemessenen Ersatztermin verschoben oder – sofern sachlich geeignet und für beide Parteien zumutbar – in einer geeigneten alternativen Form erbracht.

 

11.6 Krankheit, Unfall oder eine vergleichbare unverschuldete persönliche Verhinderung von Barbara Ceccarelli oder einer für die Leistungserbringung wesentlich vorgesehenen Person berechtigen die Anbieterin, die betroffene Leistung innerhalb angemessener Frist nachzuholen, soweit eine persönliche Leistungserbringung vereinbart oder für die betreffende Leistung wesentlich ist.

 

11.7 Die Verschiebung oder zumutbare alternative Durchführung einer Leistung aufgrund eines vorübergehenden Leistungshindernisses begründet für sich allein grundsätzlich keinen Anspruch auf Schadenersatz oder Preisreduktion, soweit die vereinbarte Leistung innerhalb angemessener Frist beziehungsweise in gleichwertiger Form erbracht werden kann.

 

11.8 Dauert ein Leistungshindernis so lange an, dass die weitere Vertragserfüllung für eine Partei objektiv unmöglich oder unter Berücksichtigung der Umstände unzumutbar wird, stimmen sich die Parteien über eine angemessene Anpassung, teilweise Aufhebung oder Beendigung der betroffenen Leistungen ab. Bereits ordnungsgemäss erbrachte Leistungen sowie bereits angefallene und nicht mehr stornierbare, vereinbarte Drittkosten bleiben grundsätzlich vergütungspflichtig.

 

11.9 Soweit eine Leistung aufgrund eines Ereignisses dauerhaft objektiv unmöglich wird, richten sich die Rechtsfolgen nach den zwingenden Bestimmungen des Schweizer Rechts.

 

11.10 Keine Partei haftet für Verzögerungen oder Nichterfüllungen, soweit diese unmittelbar auf ein von ihr nicht zu vertretendes Ereignis im Sinne dieses Paragraphen zurückzuführen sind und ein Haftungsausschluss gesetzlich zulässig ist. Die Pflicht zur zumutbaren Schadenminderung bleibt vorbehalten.

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§ 12 Urheber-, Nutzungs- und Immaterialgüterrechte

 

12.1 Sämtliche Urheber-, Marken-, Kennzeichen-, Nutzungs- und sonstigen Immaterialgüterrechte an von der Anbieterin entwickelten oder bereitgestellten Inhalten, Methoden, Konzepten, Modellen, Systemen, Unterlagen und Materialien verbleiben bei der Anbieterin beziehungsweise bei den jeweiligen Rechteinhabern.

Dies betrifft insbesondere Texte, Präsentationen, Konzepte, Strategiemodelle, Analysen, Arbeitsunterlagen, Checklisten, Fragebögen, Übungen, Grafiken, Videos, Audioinhalte, Webinarinhalte, Schulungs- und Trainingsmaterialien, Datenbanken, digitale Inhalte sowie von der Anbieterin entwickelte Methoden, Prozesse und Systeme.

 

12.2 Dies gilt insbesondere auch für geschützte oder von der Anbieterin verwendete Marken, Bezeichnungen, Konzepte und Systeme, einschliesslich SOVOLUTION® und DECISION PERFORMANCE®, soweit entsprechende Schutzrechte bestehen.

 

12.3 Mit vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung erhält der Kunde an den ihm im Rahmen des Vertragsverhältnisses überlassenen Unterlagen und Materialien ein einfaches, nicht ausschliessliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Nutzungsrecht im Umfang des vertraglich vorausgesetzten Zwecks.

 

12.4 Soweit nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, ist die Nutzung der von der Anbieterin bereitgestellten Inhalte und Materialien ausschliesslich für eigene beziehungsweise interne Zwecke des Kunden gestattet.

Bei juristischen Personen und Organisationen umfasst dies die Nutzung innerhalb derjenigen Organisationseinheit beziehungsweise durch diejenigen Personen, für welche die betreffende Leistung vereinbart wurde, soweit sich aus dem Vertragszweck nichts anderes ergibt.

 

12.5 Ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung der Anbieterin ist es insbesondere nicht gestattet, geschützte Inhalte oder Materialien ganz oder teilweise

 

a) zu vervielfältigen oder systematisch zu kopieren, soweit dies über die vertraglich vorausgesetzte interne Nutzung hinausgeht;

 

b) an nicht berechtigte Dritte weiterzugeben oder öffentlich zugänglich zu machen;

 

c) zu veröffentlichen, zu verkaufen, zu vermieten, zu lizenzieren oder anderweitig kommerziell zu verwerten;

 

d) für eigene oder fremde Schulungen, Coachings, Beratungsleistungen, Seminare, Workshops, Aus- oder Weiterbildungen zu verwenden;

 

e) in eigene Produkte, Programme, Methoden oder kommerzielle Angebote zu übernehmen, soweit dadurch geschützte Inhalte der Anbieterin genutzt werden;

 

f) Aufzeichnungen von geschützten Trainings-, Coaching-, Webinar-, Seminar- oder Workshopinhalten anzufertigen oder zu verbreiten, sofern dies nicht ausdrücklich gestattet wurde.

 

12.6 Allgemeines Wissen, Fähigkeiten, Erfahrungen und Erkenntnisse, die der Kunde im Rahmen der Zusammenarbeit erwirbt, dürfen von ihm selbstverständlich für seine eigene berufliche und persönliche Tätigkeit genutzt werden. Nicht gestattet ist hingegen die unbefugte Übernahme oder Verwertung konkret geschützter Inhalte, Unterlagen, Methoden oder Materialien der Anbieterin.

 

12.7 Individuell für einen Kunden entwickelte Konzepte, Analysen, Präsentationen, Strategien oder sonstige Arbeitsergebnisse führen ohne ausdrückliche anderslautende Vereinbarung nicht zu einer Übertragung der zugrunde liegenden Urheber-, Marken-, Methoden- oder sonstigen Immaterialgüterrechte der Anbieterin. Der Kunde erhält daran die für den vereinbarten Vertragszweck erforderlichen Nutzungsrechte gemäss diesem Paragraphen.

 

12.8 Rechte an Unterlagen, Marken, Daten, Inhalten und sonstigen Materialien, die der Kunde in die Zusammenarbeit einbringt, verbleiben beim Kunden beziehungsweise beim jeweiligen Rechteinhaber. Der Kunde räumt der Anbieterin für die Dauer und den Zweck der Vertragserfüllung die zur Durchführung des Mandats erforderlichen Nutzungsrechte ein.

 

12.9 Der Kunde sichert zu, dass er zur Nutzung und Weitergabe der von ihm zur Verfügung gestellten Inhalte und Materialien im für die Vertragserfüllung erforderlichen Umfang berechtigt ist und dadurch keine Rechte Dritter verletzt.

 

12.10 Inhalte und Materialien Dritter, insbesondere lizenzierte Software, Fachliteratur, externe Trainingsmaterialien, Bilder, Videos oder sonstige fremde Inhalte, unterliegen den jeweiligen Rechten und Nutzungsbedingungen der betreffenden Rechteinhaber.

 

12.11 Eine über den vertraglich vereinbarten Nutzungsumfang hinausgehende Nutzung bedarf einer gesonderten Vereinbarung mit der Anbieterin und kann von einer zusätzlichen Vergütung abhängig gemacht werden.

 

12.12 Die vorstehenden Bestimmungen gelten, soweit ihrem Zweck entsprechend, auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.

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12.13 Soweit die Anbieterin digitale Inhalte über Lernplattformen, Mitgliederbereiche, Online-Portale, Cloud-Systeme, Kommunikationsplattformen oder vergleichbare technische Systeme bereitstellt, erhält der Kunde ausschliesslich das für den vereinbarten Vertragszweck erforderliche persönliche beziehungsweise interne Nutzungs- und Zugangsrecht für die jeweils vereinbarte Zugriffsdauer. Ein Eigentumsübergang oder eine weitergehende Übertragung von Urheber-, Nutzungs- oder Immaterialgüterrechten ist damit nicht verbunden.

 

12.14 Persönliche Zugänge, Benutzerkonten und Zugangsdaten sind nicht übertragbar und dürfen nicht an unberechtigte Dritte weitergegeben oder gemeinsam mit solchen genutzt werden. Bei juristischen Personen oder Organisationen dürfen Zugänge nur durch diejenigen Personen genutzt werden, für welche die betreffende Nutzung oder Teilnahme ausdrücklich vorgesehen oder vereinbart wurde.

 

12.15 Insbesondere ist es ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung der Anbieterin nicht gestattet, digitale Inhalte, Lerninhalte, Videos, Audiodateien, Aufzeichnungen, Präsentationen, Workbooks, Vorlagen, Methoden, Prompts, Dokumente, Datenbanken oder sonstige geschützte Materialien automatisiert, systematisch oder in erheblichem Umfang auszulesen, herunterzuladen, zu extrahieren, zu vervielfältigen oder in externe Systeme einzuspeisen, soweit dies über die vertraglich vorgesehene Nutzung hinausgeht.

Dies gilt insbesondere für die Nutzung geschützter Inhalte zum Training, zur Entwicklung, Anreicherung oder zum Betrieb eigener oder fremder Systeme, Datenbanken, Wissensplattformen, künstlicher Intelligenz oder vergleichbarer technologischer Anwendungen, soweit hierfür keine ausdrückliche Berechtigung besteht.

 

12.16 Bei einer erheblichen oder wiederholten Verletzung der in diesem Paragraphen geregelten Schutz-, Nutzungs- oder Zugangsrechte ist die Anbieterin berechtigt, nach Massgabe der Umstände und unter Wahrung der Verhältnismässigkeit den Zugang zu betroffenen digitalen Inhalten oder Systemen vorübergehend zu sperren oder zu entziehen. Weitergehende vertragliche und gesetzliche Ansprüche, insbesondere auf Unterlassung, Beseitigung und Schadenersatz, bleiben vorbehalten.

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§ 13 Foto-, Video- und Audioaufnahmen

 

13.1 Im Rahmen von Coachings, Executive-Sparrings, Trainings, Seminaren, Workshops, Webinaren, Veranstaltungen und sonstigen Leistungen können Foto-, Video- oder Audioaufnahmen erstellt werden, sofern dies für die Durchführung, Dokumentation oder Bereitstellung der vereinbarten Leistung vorgesehen ist oder die betroffenen Personen entsprechend informiert wurden.

 

13.2 Soweit auf einer Aufnahme Personen identifizierbar sind, erfolgt deren Bearbeitung und Verwendung unter Beachtung der anwendbaren datenschutz- und persönlichkeitsrechtlichen Bestimmungen.

 

13.3 Aufzeichnungen von Online-Meetings, Coachings, Sparrings, Trainings, Webinaren oder vergleichbaren Formaten, bei denen Teilnehmer identifizierbar sind oder deren Stimmen aufgezeichnet werden, erfolgen nicht verdeckt. Die betroffenen Personen werden vor Beginn der Aufzeichnung in geeigneter Weise darüber informiert.

 

13.4 Aufzeichnungen, die zur Durchführung oder Dokumentation eines Programms beziehungsweise zur vereinbarten Bereitstellung für berechtigte Teilnehmer erstellt werden, dürfen ausschliesslich für den hierfür vorgesehenen Zweck und innerhalb des vereinbarten Teilnehmerkreises verwendet werden. Eine weitergehende Verwendung bleibt vorbehalten, sofern hierfür eine entsprechende Rechtsgrundlage oder Einwilligung besteht.

 

13.5 Die Verwendung von Aufnahmen, auf denen ein Kunde oder Teilnehmer identifizierbar ist, zu Werbe-, Marketing-, Social-Media-, Referenz- oder Testimonialzwecken erfolgt grundsätzlich nur aufgrund einer hierfür vorgesehenen Einwilligung oder einer anderen hinreichenden Rechtsgrundlage. Soweit eine Einwilligung erforderlich ist, wird diese gesondert und transparent eingeholt.

 

13.6 Eine Einwilligung zu Marketing-, Referenz- oder Testimonialzwecken ist freiwillig. Die Verweigerung einer solchen Einwilligung hat grundsätzlich keinen Einfluss auf die Möglichkeit, Leistungen der Anbieterin in Anspruch zu nehmen, sofern die Aufnahme oder Veröffentlichung nicht ausnahmsweise wesentlicher und vor Vertragsabschluss ausdrücklich vereinbarter Bestandteil der betreffenden Leistung ist.

 

13.7 Eine erteilte Einwilligung kann im Rahmen der gesetzlichen Voraussetzungen mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Bereits erfolgte rechtmässige Bearbeitungen sowie zwingende gesetzliche Aufbewahrungs- oder Nachweispflichten bleiben vorbehalten.

 

13.8 Kunden und Teilnehmer dürfen ohne vorherige Zustimmung der Anbieterin sowie – soweit erforderlich – der übrigen betroffenen Personen keine vertraulichen Coachings, Executive-Sparrings, Seminare, Workshops, Trainings, Webinare oder vergleichbaren Leistungen ganz oder teilweise mittels Foto-, Video-, Audio-, Bildschirm- oder sonstiger Aufzeichnung festhalten oder verbreiten.

 

13.9 Vom Kunden oder von Teilnehmern angefertigte und genehmigte Aufzeichnungen dürfen ohne weitergehende Zustimmung weder veröffentlicht noch an unberechtigte Dritte weitergegeben, kommerziell verwertet oder für eigene beziehungsweise fremde Trainings-, Coaching-, Beratungs- oder Ausbildungsangebote verwendet werden.

 

13.10 Soweit Aufnahmen personenbezogene Daten enthalten, richten sich insbesondere Zweck, Aufbewahrung, Zugriff, Weitergabe und Löschung nach den anwendbaren Datenschutzbestimmungen und der Datenschutzerklärung der Anbieterin.

 

13.11 Rechte an den von der Anbieterin produzierten Aufnahme- und Medieninhalten sowie die Persönlichkeits- und Datenschutzrechte der darin abgebildeten oder hörbaren Personen bestehen unabhängig voneinander. Die Herstellung einer Aufnahme oder das Bestehen von Rechten an deren Produktion begründet für sich allein kein uneingeschränktes Recht zur Veröffentlichung oder werblichen Nutzung identifizierbarer Personen.​

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§ 14 Vertraulichkeit

 

14.1 Die Vertragsparteien verpflichten sich, sämtliche ihnen im Rahmen der Anbahnung, Durchführung und Abwicklung des Vertragsverhältnisses bekannt werdenden vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich zu behandeln und vor unbefugtem Zugriff oder unbefugter Offenlegung zu schützen.

 

14.2 Als vertrauliche Informationen gelten insbesondere nicht öffentlich bekannte geschäftliche, strategische, finanzielle, personelle, organisatorische, technische und persönliche Informationen sowie Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, interne Prozesse, Strategien, Entscheidungsgrundlagen, Planungen, Konzepte, Unterlagen, Daten und Informationen über Mitarbeitende, Kunden, Geschäftspartner, Organe oder andere beteiligte Personen.

 

14.3 Als vertraulich gelten insbesondere auch Inhalte und Informationen, die im Rahmen von Executive-Sparrings, Coachings, Mentorings, Beratungen, Workshops, Trainings, Gruppenprogrammen oder vergleichbaren Formaten ausgetauscht werden und deren vertraulicher Charakter aufgrund ihres Inhalts oder der Umstände erkennbar ist.

 

14.4 Vertrauliche Informationen dürfen ausschliesslich für die Durchführung und Erfüllung des jeweiligen Vertragsverhältnisses verwendet und ohne Zustimmung der jeweils berechtigten Partei nicht an unberechtigte Dritte weitergegeben werden.

 

14.5 Die Anbieterin ist berechtigt, vertrauliche Informationen im erforderlichen Umfang Mitarbeitenden, Hilfspersonen, externen Fachpersonen oder Kooperationspartnern zugänglich zu machen, soweit deren Einbezug für die Vertragserfüllung erforderlich oder sachlich gerechtfertigt ist und diese Personen zur Vertraulichkeit verpflichtet sind oder einer entsprechenden gesetzlichen beziehungsweise beruflichen Geheimhaltungspflicht unterliegen.

 

14.6 Die Vertraulichkeitspflicht gilt nicht für Informationen, die

 

a) zum Zeitpunkt ihrer Offenlegung bereits öffentlich bekannt waren oder später ohne Verletzung einer Vertraulichkeitspflicht öffentlich bekannt werden;

 

b) der empfangenden Partei nachweislich bereits rechtmässig bekannt waren;

 

c) von einem hierzu berechtigten Dritten rechtmässig und ohne Vertraulichkeitsverpflichtung mitgeteilt wurden;

 

d) von der empfangenden Partei unabhängig und ohne Verwendung vertraulicher Informationen entwickelt wurden; oder

 

e) aufgrund zwingender gesetzlicher Bestimmungen, einer rechtskräftigen behördlichen oder gerichtlichen Anordnung oder gegenüber einer hierzu gesetzlich berechtigten Behörde offengelegt werden müssen.

 

14.7 Soweit eine Partei aufgrund gesetzlicher Verpflichtung oder behördlicher beziehungsweise gerichtlicher Anordnung vertrauliche Informationen offenlegen muss, beschränkt sie die Offenlegung – soweit rechtlich zulässig und praktisch möglich – auf den erforderlichen Umfang. Soweit zulässig, informiert sie die andere Partei vorgängig über die erforderliche Offenlegung.

 

14.8 Teilnehmer an Gruppenprogrammen, Seminaren, Workshops, Trainings oder vergleichbaren Formaten sind verpflichtet, vertrauliche Informationen über andere Teilnehmer und deren Unternehmen oder Organisationen, die ihnen im Rahmen der Veranstaltung bekannt werden, vertraulich zu behandeln und weder ausserhalb des vorgesehenen Teilnehmerkreises weiterzugeben noch für eigene oder fremde Zwecke zu verwenden.

 

14.9 Die Anbieterin verwendet Namen, Unternehmensbezeichnungen, Logos, Aussagen oder sonstige Informationen über Kunden nicht allein aufgrund des Bestehens eines Vertragsverhältnisses zu Referenz-, Werbe- oder Marketingzwecken. Eine solche Verwendung bedarf, soweit erforderlich, einer gesonderten Zustimmung beziehungsweise einer entsprechenden vertraglichen Grundlage.

 

14.10 Gesetzliche Aufbewahrungs-, Dokumentations-, Auskunfts- und Offenlegungspflichten sowie die zur Wahrung oder Durchsetzung berechtigter Rechtsansprüche erforderliche Verwendung von Informationen bleiben vorbehalten. Dabei ist die Vertraulichkeit im gesetzlich zulässigen und angemessenen Umfang zu wahren.

 

14.11 Die Vertraulichkeitspflichten dieses Paragraphen bestehen auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort, solange an den betreffenden Informationen ein berechtigtes Geheimhaltungsinteresse besteht oder eine gesetzliche beziehungsweise vertragliche Geheimhaltungspflicht fortbesteht.

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14.12 Bei Executive-Sparrings, Masterclasses, Coachings, Mentorings, Trainings, Workshops, Communities, Gruppenprogrammen und vergleichbaren Formaten gilt die Vertraulichkeitspflicht insbesondere für Informationen über andere Teilnehmer sowie über deren Unternehmen, Organisationen, Mitarbeitende, Kunden, Geschäftspartner und sonstige beteiligte Personen.

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Hierzu gehören insbesondere nicht öffentlich bekannte Angaben über Unternehmenszahlen, Strategien, Entscheidungen, Führungsfragen, personelle Angelegenheiten, Konflikte, wirtschaftliche Verhältnisse, interne Prozesse, persönliche Situationen sowie sonstige im Rahmen des jeweiligen Formats offengelegte vertrauliche Informationen.

 

14.13 Teilnehmer dürfen vertrauliche Informationen anderer Teilnehmer weder ausserhalb des vorgesehenen Teilnehmerkreises offenlegen noch für eigene oder fremde Zwecke verwenden. Insbesondere dürfen vertrauliche Aussagen, Gesprächsinhalte, Chatverläufe, Bildschirmansichten, Teilnehmerlisten oder sonstige Informationen ohne entsprechende Berechtigung nicht kopiert, fotografiert, mittels Screenshot festgehalten, aufgezeichnet, veröffentlicht, an Dritte weitergeleitet oder über soziale Medien, Messenger-Dienste, künstliche Intelligenz, externe Plattformen oder sonstige Systeme verbreitet beziehungsweise zugänglich gemacht werden.

 

14.14 Die Anbieterin kann bei erheblichen oder wiederholten Verletzungen der Vertraulichkeitspflichten angemessene Massnahmen treffen und den betreffenden Teilnehmer insbesondere von einzelnen Gruppenformaten, Communities, Veranstaltungen oder Programmbestandteilen ausschliessen. Bei besonders schwerwiegenden Verletzungen können Massnahmen ohne vorgängige Abmahnung erfolgen. Weitergehende vertragliche und gesetzliche Rechte bleiben vorbehalten.

 

14.15 Ein Ausschluss aufgrund einer vom Kunden oder Teilnehmer zu vertretenden schwerwiegenden Verletzung der Vertraulichkeits-, Schutz- oder Verhaltenspflichten begründet für sich allein keinen Anspruch auf Nachholung oder Ersatz der dadurch nicht mehr in Anspruch genommenen Leistungen. Zwingende gesetzliche Rechte sowie die Bestimmungen über die Vertragsbeendigung bleiben vorbehalten.

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§ 15 Datenschutz

 

15.1 Die Anbieterin bearbeitet Personendaten im Zusammenhang mit der Anbahnung, dem Abschluss, der Durchführung und der Abwicklung des Vertragsverhältnisses unter Beachtung der jeweils anwendbaren datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere des Schweizer Datenschutzgesetzes (DSG) und der dazugehörigen Verordnung.

 

15.2 Bearbeitet werden insbesondere diejenigen Personendaten, die für die Kommunikation mit dem Kunden, die Vorbereitung und Durchführung der vereinbarten Dienstleistungen, die Vertrags- und Kundenverwaltung, die Rechnungsstellung und Zahlungsabwicklung sowie zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten erforderlich sind.

 

15.3 Im Rahmen von Coaching-, Executive-Sparring-, Mentoring-, Beratungs-, Trainings- oder Entwicklungsleistungen können der Anbieterin Informationen bekannt werden, die einen erhöhten persönlichen oder geschäftlichen Vertraulichkeitsbedarf aufweisen. Solche Informationen werden entsprechend ihrem Schutzbedarf und unter Beachtung der anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen behandelt.

 

15.4 Soweit im Rahmen der Zusammenarbeit besonders schützenswerte Personendaten im Sinne des anwendbaren Datenschutzrechts bearbeitet werden, erfolgt deren Bearbeitung unter Berücksichtigung der hierfür geltenden erhöhten gesetzlichen Anforderungen.

 

15.5 Die Anbieterin kann zur Durchführung ihrer Geschäftstätigkeit und zur Erbringung der vereinbarten Leistungen geeignete externe Dienstleister und Auftragsbearbeiter einsetzen, insbesondere in den Bereichen IT, Hosting, Kommunikation, Videokonferenzen, Terminplanung, Zahlungsabwicklung, Buchhaltung, Kundenverwaltung und digitale Zusammenarbeit. Personendaten werden diesen nur im für den jeweiligen Zweck erforderlichen Umfang und unter Beachtung der anwendbaren datenschutzrechtlichen Anforderungen zugänglich gemacht.

 

15.6 Soweit Personendaten im Rahmen der Nutzung externer Dienstleister oder technischer Systeme ins Ausland bekanntgegeben oder dort bearbeitet werden, trifft die Anbieterin die nach dem anwendbaren Datenschutzrecht erforderlichen Vorkehrungen.

 

15.7 Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass Personendaten Dritter, die er der Anbieterin im Rahmen der Zusammenarbeit zur Verfügung stellt, rechtmässig erhoben und an die Anbieterin bekanntgegeben werden dürfen. Dies gilt insbesondere für Daten von Mitarbeitenden, Organmitgliedern, Geschäftspartnern oder sonstigen Drittpersonen.

 

15.8 Personendaten werden nur so lange aufbewahrt, wie dies für die jeweiligen Bearbeitungszwecke erforderlich ist oder gesetzliche, vertragliche beziehungsweise berechtigte Aufbewahrungs- und Nachweiserfordernisse bestehen.

 

15.9 Weitergehende Informationen über Art, Umfang und Zweck der Bearbeitung von Personendaten, über eingesetzte Dienstleister, allfällige Datenübermittlungen ins Ausland sowie über die Rechte betroffener Personen ergeben sich aus der jeweils aktuellen Datenschutzerklärung der Anbieterin.

 

15.10 Die datenschutzrechtlichen Bestimmungen dieses Paragraphen ergänzen die Regelungen über Vertraulichkeit sowie Foto-, Video- und Audioaufnahmen dieser AGB. Soweit für eine bestimmte Datenbearbeitung eine gesonderte Einwilligung erforderlich ist, wird diese separat eingeholt.​​

 

§ 16 Haftung und Haftungsbeschränkung

 

16.1 Die Anbieterin erbringt ihre Leistungen mit der nach Art, Umfang und Gegenstand des jeweiligen Vertragsverhältnisses geschuldeten Sorgfalt. Ihre Haftung richtet sich nach den nachfolgenden Bestimmungen sowie den zwingenden Vorschriften des Schweizer Rechts.

 

16.2 Die Anbieterin haftet unbeschränkt für Schäden, die sie rechtswidrig absichtlich oder grobfahrlässig verursacht hat, sowie in denjenigen Fällen, in denen eine Beschränkung oder ein Ausschluss der Haftung gesetzlich nicht zulässig ist.

 

16.3 Soweit gesetzlich zulässig, wird die Haftung der Anbieterin für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen.

 

16.4 Soweit gesetzlich zulässig, haftet die Anbieterin insbesondere nicht für indirekte oder mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, entgangene Geschäftsmöglichkeiten, Umsatz- oder Ertragsausfälle, Reputationsschäden oder sonstige wirtschaftliche Folgewirkungen, die aus unternehmerischen, strategischen, personellen, organisatorischen oder finanziellen Entscheidungen des Kunden entstehen.

 

16.5 Die Leistungen der Anbieterin dienen insbesondere der Analyse, Reflexion, Entscheidungsunterstützung, Strategieentwicklung sowie der persönlichen, führungsbezogenen, organisatorischen und unternehmerischen Entwicklung. Empfehlungen, Einschätzungen, Analysen, Prognosen, Konzepte, Strategien oder Handlungsoptionen stellen keine Garantie für einen bestimmten wirtschaftlichen, persönlichen, organisatorischen oder sonstigen Erfolg dar.

 

16.6 Die Verantwortung für unternehmerische, strategische, finanzielle, personelle, organisatorische und sonstige Entscheidungen sowie deren Umsetzung, Überwachung und Folgen verbleibt gemäss § 7 dieser AGB beim Kunden beziehungsweise bei den hierfür zuständigen Personen oder Organen. Die Anbieterin haftet, soweit gesetzlich zulässig, nicht allein deshalb für die Folgen einer Entscheidung, weil diese auf Grundlage oder unter Berücksichtigung einer von ihr abgegebenen Empfehlung, Einschätzung oder Handlungsoption getroffen wurde.

 

16.7 Eine Haftung der Anbieterin für Schäden oder nachteilige Folgen, die auf unrichtigen, unvollständigen, veralteten oder verspätet zur Verfügung gestellten Informationen, Unterlagen oder Daten des Kunden oder Dritter beruhen, ist ausgeschlossen, soweit die Anbieterin die Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit nicht kannte, bei Anwendung der vertraglich geschuldeten Sorgfalt nicht erkennen musste und der Haftungsausschluss gesetzlich zulässig ist.

 

16.8 Die Anbieterin haftet nicht für Entscheidungen, Handlungen, Unterlassungen oder Leistungen unabhängiger Dritter, die vom Kunden unmittelbar beauftragt wurden. Dies gilt insbesondere für externe Rechts-, Steuer-, Finanz-, Medizin-, Psychologie-, IT-, Sicherheits- oder sonstige Fachpersonen. Eine Empfehlung oder Vermittlung einer solchen Drittperson begründet für sich allein keine Haftung für deren Leistungen.

 

16.9 Soweit die Anbieterin zur Erfüllung ihrer eigenen vertraglichen Pflichten Mitarbeitende, Hilfspersonen oder andere beigezogene Personen einsetzt, richtet sich die Haftung nach den anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen. Soweit gesetzlich zulässig, wird die Haftung für leicht fahrlässiges Verhalten von Hilfspersonen beschränkt beziehungsweise ausgeschlossen. Weitergehende zwingende gesetzliche Haftungsbestimmungen bleiben vorbehalten.

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16.10 Die Anbieterin haftet, soweit gesetzlich zulässig, nicht für Störungen, Ausfälle oder Sicherheitsprobleme von Kommunikations-, IT-, Internet-, Videokonferenz-, Hosting-, Zahlungs-, Terminplanungs- oder sonstigen Systemen unabhängiger Drittanbieter, sofern diese ausserhalb ihres zumutbaren Einfluss- und Verantwortungsbereichs liegen.

 

16.11 Bei Outdoor-Coachings, erlebnisorientierten Trainings, Veranstaltungen in der Natur oder vergleichbaren Formaten können trotz sorgfältiger Planung und Durchführung besondere Risiken bestehen. Der Kunde beziehungsweise Teilnehmer ist verpflichtet, die kommunizierten Sicherheitsanweisungen zu beachten, wahrheitsgemässe Angaben zu für die Teilnahme relevanten Voraussetzungen zu machen und die eigene Leistungsfähigkeit verantwortungsvoll einzuschätzen. Die Anbieterin bleibt für die ihr gesetzlich und vertraglich obliegenden Sorgfalts- und Sicherheitspflichten verantwortlich.

 

16.12 Soweit ein Schaden durch Umstände mitverursacht oder vergrössert wurde, die dem Verantwortungsbereich des Kunden zuzurechnen sind, insbesondere durch Nichtbeachtung von Empfehlungen oder Sicherheitsanweisungen, Verletzung von Mitwirkungspflichten, unrichtige oder unvollständige Informationen oder eigenmächtige Veränderungen einer empfohlenen Vorgehensweise, bleiben die gesetzlichen Regeln über die Schadenstragung und Schadenminderung anwendbar.

 

16.13 Haftungsausschlüsse und Haftungsbeschränkungen dieser AGB gelten ausschliesslich im gesetzlich zulässigen Umfang. Zwingende gesetzliche Haftungsbestimmungen bleiben in jedem Fall vorbehalten.

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§ 17 Beizug von Hilfspersonen und Dritten


17.1 Die Anbieterin ist berechtigt, zur Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen geeignete Mitarbeitende, Hilfspersonen, externe Fachpersonen, Spezialisten, Kooperationspartner oder sonstige Dritte beizuziehen, soweit nicht ausdrücklich vereinbart wurde, dass eine bestimmte Leistung ausschliesslich persönlich durch Barbara Ceccarelli zu erbringen ist.

 

17.2 Die Auswahl der von der Anbieterin zur Erfüllung ihrer eigenen vertraglichen Verpflichtungen beigezogenen Personen erfolgt unter Berücksichtigung der für die jeweilige Aufgabe erforderlichen fachlichen und persönlichen Eignung.

 

17.3 Soweit beigezogene Personen im Rahmen der Vertragserfüllung Zugang zu vertraulichen Informationen oder Personendaten erhalten, stellt die Anbieterin im Rahmen der anwendbaren gesetzlichen und vertraglichen Anforderungen sicher, dass entsprechende Vertraulichkeits- und Datenschutzpflichten berücksichtigt werden.

 

17.4 Der Beizug einer Hilfsperson oder Fachperson durch die Anbieterin führt grundsätzlich nicht zu einem Wechsel des Vertragspartners. Soweit die betreffende Person zur Erfüllung einer vertraglichen Verpflichtung der Anbieterin eingesetzt wird, bleibt die Barbara Ceccarelli GmbH Vertragspartnerin des Kunden.

 

17.5 Die Haftung für von der Anbieterin zur Erfüllung ihrer eigenen vertraglichen Verpflichtungen beigezogene Hilfspersonen richtet sich nach § 16 dieser AGB und den anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen.

 

17.6 Erfordert oder empfiehlt eine Fragestellung besondere rechtliche, steuerliche, finanzielle, medizinische, psychologische, technische, sicherheitsbezogene oder sonstige fachliche Expertise, die nicht Gegenstand der vereinbarten Leistung der Anbieterin ist, kann die Anbieterin dem Kunden den Beizug einer entsprechend qualifizierten externen Fachperson empfehlen.

 

17.7 Beauftragt der Kunde eine solche externe Fachperson unmittelbar und auf eigene Rechnung, entsteht das Vertragsverhältnis über die betreffende Drittleistung ausschliesslich zwischen dem Kunden und der externen Fachperson beziehungsweise deren Unternehmen. Die Anbieterin wird dadurch weder Vertragspartnerin noch Leistungserbringerin der betreffenden Drittleistung.

 

17.8 Die Empfehlung, Vermittlung oder Herstellung eines Kontakts zu einer externen Fachperson stellt für sich allein keine Garantie oder Zusicherung hinsichtlich deren Leistungen, Verfügbarkeit oder eines bestimmten Ergebnisses dar. Die Haftung richtet sich im Übrigen nach § 16 dieser AGB und den zwingenden gesetzlichen Bestimmungen.

 

17.9 Soweit eine externe Fachperson im Auftrag des Kunden tätig wird und für die Zusammenarbeit Informationen der Anbieterin benötigt, dürfen vertrauliche Informationen oder Personendaten nur im erforderlichen Umfang und unter Beachtung der anwendbaren Vertraulichkeits- und Datenschutzbestimmungen weitergegeben werden.

 

17.10 Kosten von externen Fachpersonen oder Drittanbietern, die vom Kunden unmittelbar beauftragt werden, trägt der Kunde direkt. Soweit die Anbieterin im Rahmen des eigenen Mandats kostenpflichtige externe Leistungen im Namen oder auf Rechnung des Kunden beiziehen soll, werden Umfang und Kosten grundsätzlich vorgängig mit dem Kunden abgestimmt.

 

17.11 Der Beizug von Hilfspersonen oder Dritten entbindet weder die Anbieterin noch den Kunden von den ihnen jeweils obliegenden gesetzlichen und vertraglichen Verantwortlichkeiten.

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§ 18 Anwendbares Recht und Gerichtsstand

 

18.1 Sämtliche Vertragsverhältnisse zwischen der Anbieterin und dem Kunden sowie diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterstehen dem materiellen Schweizer Recht unter Ausschluss seiner kollisionsrechtlichen Bestimmungen, soweit eine solche Rechtswahl gesetzlich zulässig ist.

 

18.2 Soweit gesetzlich zulässig, ist für sämtliche Streitigkeiten, Meinungsverschiedenheiten oder Ansprüche aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis, einschliesslich dessen Zustandekommen, Durchführung, Verletzung, Beendigung oder Ungültigkeit, der Gerichtsstand am Sitz der Barbara Ceccarelli GmbH vereinbart.

 

18.3 Gegenüber Unternehmen, juristischen Personen, Organisationen, Institutionen und anderen Kunden, bei denen eine Gerichtsstandsvereinbarung gesetzlich zulässig ist, gilt der Sitz der Barbara Ceccarelli GmbH als ausschliesslicher Gerichtsstand, soweit nicht im individuellen Vertrag ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

 

18.4 Zwingende gesetzliche Gerichtsstände bleiben vorbehalten. Dies gilt insbesondere für Vertragsverhältnisse, bei denen aufgrund zwingender gesetzlicher Bestimmungen eine Gerichtsstandsvereinbarung im Voraus nicht oder nur eingeschränkt zulässig ist.

 

18.5 Soweit zwingendes Recht einem Kunden das Recht einräumt, an einem anderen gesetzlich vorgesehenen Gerichtsstand Klage zu erheben oder dort verklagt zu werden, werden diese Rechte durch die vorstehenden Bestimmungen nicht eingeschränkt.

 

18.6 Die Anbieterin und der Kunde sind bestrebt, Meinungsverschiedenheiten aus dem Vertragsverhältnis nach Möglichkeit zunächst im direkten Austausch und auf sachlicher Grundlage zu klären, bevor gerichtliche Schritte eingeleitet werden. Zwingende gesetzliche Rechte, Verjährungs- oder Verwirkungsfristen sowie das Recht auf vorsorgliche oder dringliche gerichtliche Massnahmen bleiben davon unberührt.

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§ 19 Schlussbestimmungen

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19.1 Individuelle Vereinbarungen zwischen der Anbieterin und dem Kunden, insbesondere in einer angenommenen Offerte, Auftragsbestätigung oder einem individuellen Vertrag, gehen diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor, soweit sie ausdrücklich von diesen abweichen.

 

19.2 Für das jeweilige Vertragsverhältnis gilt grundsätzlich diejenige Fassung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die bei Abschluss des betreffenden Vertrags wirksam in das Vertragsverhältnis einbezogen wurde.

 

19.3 Änderungen oder Ergänzungen eines bestehenden Vertragsverhältnisses bedürfen der Zustimmung der Parteien, soweit nicht aufgrund zwingender gesetzlicher Bestimmungen oder einer wirksam vereinbarten Regelung etwas anderes gilt.

 

19.4 Die Anbieterin ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für zukünftige Vertragsabschlüsse jederzeit anzupassen. Eine solche Anpassung verändert bereits bestehende Vertragsverhältnisse nicht automatisch.

 

19.5 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam, undurchsetzbar oder nichtig sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

 

19.6 An die Stelle einer unwirksamen, undurchsetzbaren oder nichtigen Bestimmung treten die anwendbaren gesetzlichen Regelungen. Die Parteien können, soweit erforderlich und rechtlich zulässig, eine wirksame Regelung vereinbaren, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung möglichst nahekommt.

 

19.7 Der Umstand, dass eine Partei ein ihr zustehendes Recht im Einzelfall nicht oder nicht sofort ausübt, stellt grundsätzlich keinen Verzicht auf dieses Recht oder auf dessen zukünftige Ausübung dar.

 

19.8 Der Kunde darf Rechte und Pflichten aus dem Vertragsverhältnis ohne vorherige Zustimmung der Anbieterin nicht auf Dritte übertragen, soweit eine solche Einschränkung gesetzlich zulässig ist. Gesetzlich zwingende Übertragungsrechte bleiben vorbehalten.

 

19.9 Die Anbieterin kann Rechte und Pflichten aus einem Vertragsverhältnis im Rahmen einer Unternehmensnachfolge, Umstrukturierung, Übertragung eines Geschäftsbereichs oder vergleichbaren betrieblichen Veränderung auf einen Rechtsnachfolger übertragen, soweit dies gesetzlich zulässig und dem Kunden unter Berücksichtigung seiner berechtigten Interessen zumutbar ist.

 

19.10 Bestimmungen, die ihrer Natur oder ihrem Zweck nach über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus Wirkung entfalten sollen, bleiben auch nach dessen Beendigung anwendbar. Dies betrifft insbesondere Bestimmungen über offene Vergütungsansprüche, Vertraulichkeit, Datenschutz, Urheber-, Nutzungs- und Immaterialgüterrechte sowie Haftung und Haftungsbeschränkungen.

 

19.11 Mitteilungen und Erklärungen im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis können, soweit gesetzlich oder individuell keine strengere Form vorgeschrieben beziehungsweise vereinbart ist, in Textform, insbesondere per E-Mail, erfolgen.

 

19.12 Massgebend für die Auslegung und Anwendung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist die deutsche Fassung. Werden Übersetzungen in andere Sprachen zur Verfügung gestellt, dienen diese grundsätzlich der Information, soweit nicht ausdrücklich vereinbart wird, dass eine andere Sprachfassung verbindlich ist.

 

19.13 Zwingende gesetzliche Bestimmungen bleiben in jedem Fall vorbehalten.

 

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